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So ist ein Beipackzettel aufgebaut

1. Welche Informationen enthält der Name eines Medikamentes?

2. Aus welchen Bestandteilen setzt sich mein Medikament zusammen?


3. Welches Medikament ist bei meiner Krankheit das Richtige?


4. Wann sollte ich ein Medikament besser nicht einnehmen?

5. Auf was muss ich achten, wenn ich mehrere Medikamente gleichzeitig nehme?

6. Woher weiß ich, wie viel ich von meinem Medikament einnehmen soll?

7. Was sagt der Beipackzettel zum Thema Nebenwirkungen?

Viele Medikamente haben Nebenwirkungen

Ihr Arzt wählt das für Sie geeignete Medikament aus

Obwohl moderne Arzneimittel meist gut vertragen werden, können Arzneimittel unerwünschte Nebenwirkungen haben, auf die Sie im Beipackzettel hingewiesen werden. Falls keine Nebenwirkungen bekannt sind, wird dies an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt. Da Nebenwirkungen Ihr Wohlbefinden beeinträchtigen können, muss der Arzneimittelhersteller alle Nebenwirkungen im Beipackzettel aufführen. Damit sollen Sie in die Lage versetzt werden, an der Entscheidung für oder gegen die Behandlung mit einem Arzneimittel mitzuwirken.
 

 

So entschlüsseln Sie die Häufigkeit von Nebenwirkungen

Die Arzneimittelunternehmen sind laut Gesetz dazu verpflichtet, die Häufigkeit von Nebenwirkungen mit Formulierungen anzugeben, die für medizinische Laien oft unverständlich sind. Die "Übersetzung" lautet folgendermaßen:

"Sehr häufig": Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von zehn Behandelten auf.
"Häufig": Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von 100 Behandelten auf.
"Gelegentlich": Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von 1.000 Behandelten auf.
"Selten": Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von 10.000 Behandelten auf.
"Sehr selten": Die Nebenwirkung tritt bei weniger als einem von 10.000 Behandelten auf, einschließlich bekannt gewordener Einzelfälle.

Keine Angst vor schlimmen Nebenwirkungen

Die Arzneimittelhersteller sind gesetzlich dazu verpflichtet, jede einzelne bekannte bzw. bisher gemeldete Nebenwirkung im Beipackzettel aufzuführen. Die Liste ist daher manchmal lang und führt auch ernste Nebenwirkungen auf. Das sollte Sie aber nicht davon abschrecken, das Arzneimittel anzuwenden. Bedenken Sie bitte, dass viele genannte Nebenwirkungen nur selten oder sehr selten auftreten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von solchen Nebenwirkungen betroffen sind, ist also sehr gering. Bei leichten Nebenwirkungen kann es sich zum Beispiel um Schwindel, Übelkeit oder Durchfall handeln. Manche Beschwerden verschwinden oft nach kurzer Zeit von selbst.

Berichten Sie Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht im Beipackzettel aufgeführt sind. Diese sind verpflichtet, solche Nebenwirkungen den zuständigen Behörden zu melden.

Welche Gegenmaßnahmen Sie bei Nebenwirkungen ergreifen können

Falls erforderlich, werden in diesem Abschnitt des Beipackzettels auch Gegenmaßnahmen beschrieben, die Sie beim Auftreten von Nebenwirkungen ergreifen sollten. In manchen Fällen werden Sie auch dazu aufgefordert, einen Arzt zu kontaktieren. Wird in der Formulierung das Wort "sofort" gewählt, sollten Sie nicht zögern und dringend einen Notarzt rufen. Die Verwendung der Formulierung "so bald wie möglich" zeigt an, dass es noch nicht so dringend ist und Sie sich an Ihrem behandelten Arzt wenden können.

8. Wie lange darf ich ein Medikament aufheben?


Welche Informationen enthält der Beipackzettel?

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