So ist ein
Beipackzettel aufgebaut
1. Welche Informationen enthält der Name eines Medikamentes?
2. Aus welchen Bestandteilen setzt sich mein Medikament zusammen?
3. Welches Medikament ist bei meiner Krankheit das Richtige?
4. Wann sollte ich ein Medikament besser nicht einnehmen?
5. Auf was muss ich achten, wenn ich mehrere Medikamente gleichzeitig
nehme?
6. Woher weiß ich, wie viel ich von meinem Medikament einnehmen soll?
7. Was sagt der Beipackzettel zum Thema Nebenwirkungen?
Viele Medikamente haben Nebenwirkungen
Ihr Arzt wählt das für Sie geeignete Medikament aus
Obwohl moderne Arzneimittel meist gut vertragen werden, können
Arzneimittel unerwünschte Nebenwirkungen haben, auf die Sie im
Beipackzettel hingewiesen werden. Falls keine Nebenwirkungen bekannt sind,
wird dies an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt. Da Nebenwirkungen Ihr
Wohlbefinden beeinträchtigen können, muss der Arzneimittelhersteller alle
Nebenwirkungen im Beipackzettel aufführen. Damit sollen Sie in die Lage
versetzt werden, an der Entscheidung für oder gegen die Behandlung mit
einem Arzneimittel mitzuwirken.
So entschlüsseln Sie die Häufigkeit von Nebenwirkungen
Die Arzneimittelunternehmen sind laut Gesetz dazu verpflichtet, die
Häufigkeit von Nebenwirkungen mit Formulierungen anzugeben, die für
medizinische Laien oft unverständlich sind. Die "Übersetzung" lautet
folgendermaßen:
"Sehr häufig": Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von zehn
Behandelten auf.
"Häufig": Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von 100
Behandelten auf.
"Gelegentlich": Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von 1.000
Behandelten auf.
"Selten": Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von 10.000
Behandelten auf.
"Sehr selten": Die Nebenwirkung tritt bei weniger als einem von
10.000 Behandelten auf, einschließlich bekannt gewordener Einzelfälle.
Keine Angst vor schlimmen Nebenwirkungen
Die Arzneimittelhersteller sind gesetzlich dazu verpflichtet, jede
einzelne bekannte bzw. bisher gemeldete Nebenwirkung im Beipackzettel
aufzuführen. Die Liste ist daher manchmal lang und führt auch ernste
Nebenwirkungen auf. Das sollte Sie aber nicht davon abschrecken, das
Arzneimittel anzuwenden. Bedenken Sie bitte, dass viele genannte
Nebenwirkungen nur selten oder sehr selten auftreten. Die
Wahrscheinlichkeit, dass Sie von solchen Nebenwirkungen betroffen sind,
ist also sehr gering. Bei leichten Nebenwirkungen kann es sich zum
Beispiel um Schwindel, Übelkeit oder Durchfall handeln. Manche Beschwerden
verschwinden oft nach kurzer Zeit von selbst.
Berichten Sie Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie Nebenwirkungen
beobachten, die nicht im Beipackzettel aufgeführt sind. Diese sind
verpflichtet, solche Nebenwirkungen den zuständigen Behörden zu melden.
Welche Gegenmaßnahmen Sie bei Nebenwirkungen ergreifen können
Falls erforderlich, werden in diesem Abschnitt des Beipackzettels
auch Gegenmaßnahmen beschrieben, die Sie beim Auftreten von Nebenwirkungen
ergreifen sollten. In manchen Fällen werden Sie auch dazu aufgefordert,
einen Arzt zu kontaktieren. Wird in der Formulierung das Wort "sofort"
gewählt, sollten Sie nicht zögern und dringend einen Notarzt rufen. Die
Verwendung der Formulierung "so bald wie möglich" zeigt an, dass es noch
nicht so dringend ist und Sie sich an Ihrem behandelten Arzt wenden
können.
8. Wie lange darf ich ein Medikament aufheben? |